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BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebühr für Einziehung eines Erbscheins nach Erledigung einer Testamentsvollstreckung oder nach Kraftloserklärung und bei Erteilung eines neuen Scheins ohne Testamentsvollstreckervermerk; Rechtmäßigkeit einer Berechnung einer niedrigeren Gebühr als für den Fall der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 92 VI 5247/90
- LG München I, 09.04.1996 - 16 T 5019/96
- BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 583
- MDR 1997, 300
- FamRZ 1997, 646
- BayObLGZ 1996 Nr. 55
- BayObLGZ 1996, 258
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 18.10.1982 - 15 W 226/82
Rechtmäßigkeit der Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Vermachung …
Auszug aus BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96
Allein diese Auffassung entspricht der Rechtslage, wonach bei Erledigung der Testamentsvollstreckung der Erbschein nicht zu berichtigen, sondern gemäß § 2361 BGB einzuziehen oder für kraftlos zu erklären ist (OLG Hamm OLGZ 1983, 59; Palandt/Edenhofer BGB 55.Aufl. § 2361 Rn.2). - OLG Stuttgart, 21.07.1992 - 8 WF 104/91
Auszug aus BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96
Unabhängig davon, ob man diese Lösung als unbillig ansieht (…vgl. Korintenberg aaO.), erlaubt auch die Gesetzessystematik - worauf Hansens (Rpfleger 1993, 43) zu Recht hinweist - kein anderes Ergebnis. - BayObLG, 28.06.1988 - BReg. 3 Z 67/88
Keine grundsätzliche Belehrung über die Zahlungspflicht bei notarieller …
Auszug aus BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96
Über die Entstehung gesetzlicher Kosten braucht grundsätzlich nicht belehrt zu werden (vgl. BayObLG JurBüro 1988, 1195/1196; DNotZ 1989, 708; Rohs/Wedewer § 16 Rn.9). - KG, 28.07.1992 - 1 W 1868/92
Auszug aus BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96
a) Wird nach Erledigung einer Testamentsvollstreckung der mit dem Testamentsvollstreckervermerk versehene Erbschein eingezogen oder für kraftlos erklärt und ein neuer Erbschein ohne einen solchen Vermerk erteilt, so bestimmt sich die Gebühr des § 107 Abs. 1 S. 1 KostO gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 KostO wiederum nach dem vollen ursprünglichen Nachlaßwert und nicht aus dem nach § 30 Abs. 1 KostO geschätzten Wert des Testamentsvollstreckervermerks als des unrichtigen Teils des Erbscheins (LG Wuppertal KostRsp § 107 KostO Nr. 15; vgl. auch OLG Celle Nds.Rpfl. 1965, 16; OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1985, 43; KG Rpfleger 1993, 42 m.w.N. Hansens;… Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. § 108 Rn. 5;… a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. § 107 Rn.49, § 108 Rn. 11; Göttlich/Mümmler KostO 12.Aufl. Stichwort "Erbschein" S. 395). - BayObLG, 15.03.1990 - 2 BReg Z 21/90
Abhängigkeit der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch von der Zustimmung …
Auszug aus BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96
Da der bestimmt beantragte neue Erbschein für die Erben (z.B. im Grundbuchverfahren, vgl. BayObLG FamRZ 1990, 669) erforderlich sein konnte, bestand für das Nachlaßgericht kein Anlaß, beim Antragsteller rückzufragen und ihn über die neu entstehenden Kosten zu belehren.
- OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
Bindungswirkung der Verweisung eines Zivilprozesses in
Ist eine Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren eingetreten, so ist der Beschwerdeführer berechtigt, sein Rechtsmittel auf den Kostenpunkt zu beschränken mit der Folge, daß das Gericht eine isolierte Kostenentscheidung über die gesamten Gerichtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten zu treffen hat (vgl. aus der Rechtsprechung beispielhaft BGHZ 86, 393, 395 = NJW 1983, 1672, 1673; KG, OLGZ 1973, 143; BayObLGZ 1971, 1812, 182 MittBayNot 1990, 355; Senat OLGZ 1977, 31, 312; FGPrax 1996, = NJW-RR 1997, 583). - OLG Köln, 10.06.2015 - 2 Wx 126/15
Gegenvorstellung gegen die Festsetzung eines Geschäftswertes; Verfahren auf …
Eine Erstreckung auf andere Sachverhalte würde dem Wortlaut und dem Sinn der Ausnahmeregelungen widersprechen und kommt daher nicht in Betracht (vgl. ebenso: OLG Stuttgart ZEV 2004, 381, 382; BayObLG NJW-RR 1997, 583; OLG Düsseldorf MDR 1991, 165).